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Cookie-Richtlinie - Feeling Sports

Informationen zu Cookies, der Einwilligung in Analyse-Cookies und Drittanbieter-Trackern auf der Website.

1. Wie Ihre Einwilligung funktioniert

Wie Ihre Einwilligung funktioniert

Standardmäßig wird kein Drittanbieter-Analytics-Tracker geladen. Wir laden Google Tag Manager, Google Analytics und PostHog erst, nachdem Sie Analyse-Cookies zugestimmt haben.

Die Schaltfläche „Alle akzeptieren“ aktiviert notwendige, Analyse- und Marketing-Cookies. „Alle ablehnen“ behält nur unbedingt notwendige Cookies bei. Sie können Ihre Präferenzen jederzeit über den Link „Cookies verwalten“ ändern.

2. Verwendete Cookie-Arten

Verwendete Cookie-Arten

Notwendige Cookies: für den Betrieb der Website unerlässlich (Sprachverwaltung, Sicherheit, Einwilligungspräferenzen). Sie sind immer aktiv und dienen nicht der Werbung.

Analyse-Cookies (Opt-in): messen Zielgruppen, Nutzerwege und Conversions über Google Tag Manager, Google Analytics und PostHog. Sie werden nur aktiviert, wenn Sie zustimmen.

Kampagnenattribution: bestimmte Kampagnenparameter (UTM, Klick-IDs, initialer Referrer, Besuchspfad) können gespeichert werden, um die Herkunft einer über ein Formular gesendeten Anfrage zu identifizieren.

Marketing-Cookies (Opt-in): dienen zur Messung bestimmter Kampagnen oder Werbe-Tags, wenn sie in Google Tag Manager konfiguriert sind, nur mit Ihrer Zustimmung.

3. Ihre Auswahl

Ihre Auswahl

„Alle akzeptieren“ aktiviert zusätzlich zu den notwendigen Cookies Analyse- und Marketing-Cookies. „Alle ablehnen“ behält nur unbedingt notwendige Cookies bei. „Anpassen“ ermöglicht die getrennte Auswahl von Analyse und Marketing.

4. Cookies im Browser verwalten

Cookies im Browser verwalten

Sie können Cookies auch über die Einstellungen Ihres Browsers verwalten oder löschen: Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge oder Safari.

5. Änderungen dieser Richtlinie

Änderungen dieser Richtlinie

Wir können diese Seite aktualisieren, um rechtliche, technische oder dienstbezogene Änderungen widerzuspiegeln. Änderungen treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.